Was ist nötig, wenn Sie im Pfarrgebiet wohnen?
Geburtsurkunde des Kindes
Geburtsurkunde der Eltern
Taufschein der Eltern
Taufschein des Taufpaten
Trauschein und Heiratsurkunde der Eltern
Wenn die Eltern aus der Kirche ausgetreten sind: Austrittsbestätigung
Mit diesen Dokumenten kommen Sie bitte in die Pfarrkanzlei.
Dort wird das "Taufprotokoll" ausgefüllt.
Sie können sich einen Tauftermin aussuchen (es gibt vorgegebene Tauftermine).
Auch der Termin des Taufgesprächs wird vor Ort mit der Pfarrsekretärin oder dem Pfarrer geklärt.
Was ist nötig, wenn Sie innerhalb St. Pöltens aber in einer anderen Pfarre wohnen?
Sie gehen mit denselben Dokumenten (siehe oben) in Ihre Wohnpfarre -
dort wird das "Taufprotokoll" erstellt -
damit kommen Sie in unsere Pfarre und machen die weiteren Schritte aus (Tauftermin, Taufgespräch, ...)
Was ist nötig, wenn Sie außerhalb St. Pöltens in einer Pfarre wohnen?
Sie gehen zu Ihrer Wohnpfarre und holen sich eine Tauferlaubnis -
mit der Tauferlaubnis und allen Dokumenten (siehe oben) kommen Sie in unsere Pfarre - weiter: siehe oben.
Es ist möglich, das Kind zu taufen, wenn die Eltern ausgetreten sind.
Der Pate (die Patin) darf jedoch keinesfalls ausgetreten sein.
Irgendjemand muss schließlich für die religiöse Erziehung des Kindes sorgen können.