Sakrament der Ehe - Unauflöslichkeit der Ehe
Sinn:
Mein(e) Partner(in) ist einzigartig und unaustauschbar: ich liebe ihn/sie so, wie er/sie ist, sage JA zu seiner/ihrer Geschichte und zu seiner/ihrer Zukunft.
Ich werde ihn/sie lieben in guten und schlechten Zeiten und will mit ihm/ihr alt werden, und nicht: "Wenn es uns nicht mehr passt, wenn wir uns auseinandergelebt haben, wenn die Liebe erkaltet ist, wenn ein anderer besser zu mir passt, .... trennen wir uns!"
Ehe bietet positiv verstandene Sicherheit.
Spendung:
Partner spenden einander das Sakrament der Ehe, sagen JA zueinander.
Der Priester und die gläubige Gemeinschaft beten um Gottes Segen.
Biblischer Befund:
(Markus 10, 2-12): Jesus: "Was Gott verbunden hat, das darf der Mensch nicht trennen!"
Dies gilt als Weisung und nicht als Gesetz. (Mt 19, 3-9; Lk 16, 18).
(1 Kor 7,10f.): Paulus schließt das Scheitern einer Ehe nicht aus, empfiehlt aber nicht, noch einmal zu heiraten - Möglichkeit zur Versöhnung.
(1 Kor 7, 15): Paulinisches Privileg: Mischehe
(1 Kor 7, 39): Wiederverheiratung nach dem Tod des Partners möglich.
Wie gehen christliche Kirchen mit (wiederverheiratet) Geschiedenen um?
In der orthodoxen Kirche ist eine erneute kirchliche Eheschließung beim "Sterben" des Partners im Übertragenen Sinn (Gefängnis, geisteskrank, ....) möglich.
Die 2. Eheschließung ist zwar kein Sakrament, wird aber vom Gebet der Kirche begleitet.
Die protestantische Kirche sieht die Trennung als eine Sünde an. Diese kann jedoch bereut und vergeben werden. Eine kirchliche 2. Ehe ist möglich.
Die katholische Kirche betont generell die Unauflöslichkeit des Ehebandes, die durch den Vollzug einer Ehe zustande kommt (gültig - vollzogen). Sie versteht die Worte Jesu als Weisungen der Liebe. Das Kirchenrecht erlaubt eine erneute Heirat dann, wenn die erste Ehe als ungültig erklärt wird (fehlender Ehewille, ....); geschieht dies nicht, lebt der wiederverheiratet Geschiedene im Zustand der Sünde und ist somit vom Sakramentenempfang ausgeschlossen.
Seelsorgliche Praxis:
Wenn Menschen, die in einer Zweitehe leben, an den Sakramenten teilnehmen möchten, dann reicht für die Beurteilung nicht bloß ein rein juridischer Standpunkt aus, sondern es gilt auch den individuell-personalen Aspekt zu berücksichtigen.
Folgende Fragen gilt es in einem seelsorglichen Gespräch zu stellen:
Wurde alles getan, um die Ehe zu retten?
Werden Verpflichtungen gegenüber dem Partner bzw. den Kindern aus der ersten Ehe erfüllt?
Bereut er/sie den eigenen Schuldanteil am Zerbrechen der 1. Ehe?
Wird die neue Lebensgemeinschaft als neuer Versuch gesehen, es mit der Treue ernst zu nehmen?
Welche Motive sind ausschlaggebend für den Sakramentenempfang?